Zum 1. Januar 2025 tritt das neue Grundsteuergesetz in Kraft.
Wichtig für Grundstückseigentümer:
Ab dem 1. Januar 2025 werden nach § 266 Absatz 4 Satz 1 Bewertungsgesetz alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Dies bedeutet, dass bis zum Erlass eines neuen Grundsteuerbescheides keine Zahlungen geleistet werden müssen.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen in den Städten und Gemeinden, so auch in der Stadt Blankenhain, im Haushaltsjahr 2025 in vergleichbarer Höhe wie im Haushaltsjahr 2024 dem Haushalt zufließen. Momentan liegen der Stadtverwaltung jedoch noch keine vollständigen Daten vor, um daraus einen Hebesatz zu ermitteln, welcher wiederum darüber entscheidet, wieviel Grundsteuer zukünftig zu zahlen ist.
Neue Grundsteuerbescheide werden Ihnen als Eigentümer im 1. Halbjahr 2025 zugestellt werden.
In diesem Bescheid wird der durch das Finanzamt neu ermittelte Grundsteuermessbetrag angewendet und mit dem Hebesatz der Stadt multipliziert. Ebenfalls wird in diesem neuen Bescheid mitgeteilt, in welcher Höhe die Grundsteuer künftig fällig wird und wann genau die Zahlung der Grundsteuer für das Jahr 2025 zu erfolgen hat.
Entsprechend § 28 Absatz 1 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Davon abweichend wird ausschließlich im Jahr 2025 im Rahmen eines Sonderfälligkeitstermins die erste und zweite Rate zusammen voraussichtlich am 1. Juni 2025 fällig.
Hinweise zur Zahlung der Grundsteuer ab 2025
Die Stadtverwaltung bittet alle Steuerpflichtigen bis zum Erlass der neuen Grundsteuerbescheide ihre Daueraufträge bezüglich der Grundsteuer zu stoppen und keine Überweisungen zu tätigen. Erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden vorerst nicht bedient. Sollten dennoch Zahlungen bezüglich der Grundsteuer eingehen, werden die Beträge verwahrt und im Rahmen der Hauptveranlagung mit den neuen Grundsteuerbescheiden verrechnet bzw. zu viel gezahlte Beträge rückerstattet.
Möchten sie sich künftig für das Lastschriftverfahren entscheiden, kann das SEPA-Formular unter www.blankenhain.de/stadtbuergerservice/verwaltung/formularservice/ unter dem Abschnitt Kasse abgerufen werden.
Bei bestehenden Daueraufträgen denken Sie bitte daran, diese bei Ihrer Bank zum 31. Dezember 2024 zu beenden, bzw. an die neuen Beträge ab 2025 anzupassen.
Wird im Bescheid ausgewiesen, dass die Grundsteuerforderungen abgebucht werden, müssen Sie nichts weiter tun. Die vorliegenden Lastschriftmandate gelten weiterhin
Weitere Informationen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite der Stadtverwaltung Blankenhain unter www.blankenhain.de als auch auf der Internetseite des Thüringer Finanzministeriums unter finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer.
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